Wer von uns eine Katze übernimmt, muss einen Übernahmevertrag unterzeichnen. Ausser Name, Adresse und Nr. des Personalausweises findet sich eine genaue Beschreibung des Tieres darin, die Haltungsbedingungen und die Höhe der Schutzgebühr.
Bitte lesen Sie den Vertrag vor der Unterzeichnung genau durch. Dieser Vertrag dient nicht der Kontrolle der neuen Halter, sondern nur zum Schutz der Tiere, denen man so weiteres Leid ersparen möchte.
Was passiert, wenn es mit dem Tier nicht klappt???
Das werden wir immer wieder in den Vorgesprächen gefragt: Die Antwort darauf ist ganz klar: Alle Katzen müssen wieder zu uns zurück oder im Interesse der Katze und wenn möglich muss von uns aus direkt ein neues Zuhause für unsere Schützlinge gefunden werden. Damit ersparen wir den Tieren ein unnötiges mehrfaches Umziehen. Viele Katzen haben bereits einmal ihr Zuhause verloren und daher würden Sie der Katze viel ersparen, wenn sie von Ihnen aus in ihr neues Zuhause ziehen kann. Sollte das nicht möglich sein, nehmen wir die Katze, sobald ein Platz frei geworden ist, wieder in unserer Pflegestelle auf. Wir sind daher darauf angewiesen, dass die Adoptanten wirklich alles überlegt, versucht und getan haben, dass ein Zusammenleben mit dem adoptierten Tier funktionieren kann.
Daher können wir immer nur nahelegen:
Eine Adoption einer Katze aus dem Ausland ist keine leichtfertige, kurzfristige unüberlegte Angelegenheit. Und auch die Rückgabe ist nicht immer kurzfristig lösbar. Das Team wird sich bei dem Wunsch und der Notwendigkeit einer Rückgabe bemühen, schnellstens eine Lösung zu finden.
Selbstverständlich werden wir uns auch in dieser Zeit immer noch intensiv um eine schnelle Pflegestellen-Lösung bemühen. Die Katze wird wieder in die Vermittlung aufgenommen, um eine neue Familie zu finden, damit eine langfristige Lösung schnell gefunden werden kann. Auch wenn die Rückgabe an den Eigenschaften der vermittelten Katze liegen könnte oder an möglicherweise zuvor nicht bekannten Krankheiten:
Die gezahlte Schutzgebühr und auch Auslagen für Tierarzt oder andere Kosten werden den Adoptanten bei einer Rückgabe des Tieres in keinem Fall zurückerstattet.
Der EU-Tierausweis gehört zu dem Tier und ist mit dem Tier zurückzugeben. Die Besitzrechte hören mit der Rückgabe des Tieres auf.